Josef Zisyadis (* 17. April 1956 in Istanbul) ist ein Schweizer Theologe und Politiker. Josef Zisyadis wurde in Istanbul als Sohn von griechischen Eltern geboren. Schon bald zog seine Familie nach Athen. 1963 kam er in die Schweiz, nach Lausanne, wo er das Gymnasium absolvierte und anschließend Theologie studierte. Im Anschluss ans Studium, das er 1979 mit dem Lizentiat abschloss, verbrachte er vier Jahre als Pastor in Belleville (Paris). Von 1983 bis 1994 arbeitete er als Kantonalsekretär des Parti Ouvrier Populaire des Kantons Waadt, von 1994 bis 1996 als Sekretär der Mutterpartei Partei der Arbeit der Schweiz. Seit 1998 ist er politischer Sekretär beim POP Waadt. 1996 bis 1998 war er Staatsrat des Kantons Waadt und leitete das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement. Seit 1999 sitzt er für die Partei der Arbeit im Nationalrat (Schweiz), dem er schon von 1991 bis 1996 angehörte. Am 21. Oktober 2007 wurde Josef Zisyadis bei den Schweizer Parlamentswahlen abgewählt; da aber die gewählte Parteigenossin Marianne Huguenin auf ihren Sitz verzichtete, rückte Zisyadis nach. Um gegen das neue Steuergesetz des Kantons Obwalden zu klagen, hat er am 27. Februar 2006 in Sachseln Wohnsitz genommen. Da dann doch drei Obwaldner gefunden wurden, die die Klage (erfolgreich) führten, zog er am 1. Mai 2006 wieder in den Kanton Waadt zurück. Zisyadis ist an der Gründung der Alternative Linke beteiligt.
Parlamentarische Initiative - Einführung bedingungsloses Grundeinkommen
Text der parlamentarischen Initiative, des Politikers und Theologen Josef Zisyadis an das Schweizer Parlament.
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Der Bund soll ein Grundeinkommen oder ein existenzsicherndes Einkommen einführen, das bedingungslos ist, das heisst jeder Bürgerin und jedem Bürger automatisch lebenslang ausbezahlt wird, ohne dass er oder sie die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen muss; die einzige Bedingung ist die Existenz an sich.
Begründung
Unter dem Grundeinkommen ist die Ausrichtung eines einheitlichen Einkommens durch den Staat zu verstehen, unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Beruf. Dieses ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse (Essen, Wohnung, Kleidung und sogar gewisse kulturelle Güter) und lässt dem Individuum darüber hinaus jegliche Freiheit, sein Leben nach den eigenen Vorstellungen zu leben.
Dieses Einkommen ermöglicht es jeder Person, nicht lukrative Aktivitäten beispielsweise innerhalb des Vereinslebens auszuüben, nichtmaterielle Reichtümer anzuhäufen, die zur Wiederherstellung des sozialen Netzwerks dienen, und nicht lukrative Beziehungen zu seinen Mitmenschen aufzubauen.
Das Grundeinkommen, das alle Bürgerinnen und Bürger einzig aufgrund ihrer Existenz erhalten, das auf Basis der wirtschaftlichen Produktivität des Landes berechnet wird und das kumulierbar ist mit anderen Einkommen, soll die bestehenden Transfereinkommen ersetzen.
Diese neue Art der Einkommensverteilung führt zu einer vollständigen Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger. Sie ist zudem absolut transparent, einfach in der Anwendung, sowie gut kontrollierbar. In ihr kommt die Zugehörigkeit des Einzelnen zur menschlichen Gemeinschaft sinnfällig zum Ausdruck. Sie ist Ausdruck der Anerkennung der Würde aller Menschen. Zusammen mit den anderen Einkommen kann ein Abstieg in die Armut vermieden werden. Dieses Instrument hat überdies keineswegs zur Folge, dass die Menschen keinen Ansporn mehr zum Arbeiten haben, denn jede bezahlte Tätigkeit generiert ein zusätzliches Einkommen.
Mit der Einführung eines Grundeinkommens anerkennt die Allgemeinheit den wirtschaftlichen und sozialen Wert unbezahlter Arbeit, vor allem der Haushaltarbeit, denn diese befreit die Gesellschaft von hohen Kosten für Einrichtungen und Dienstleistungen zugunsten des Individuums.

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