Bedingungsloses Grundeinkommen - Was ist das?
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein Geldtransfer, der vom Staat an alle Bürger des Gemeinwesens regelmäßig ausgezahlt wird. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird im Gegensatz zu heutigen Sozialleistungen an Individuen ohne Bedarfsprüfungen ausgezahlt und ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Die Höhe des Grundeinkommens muss so hoch sein, dass jeder Bürger davon leben und an der Kultur teilhaben kann.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist kein Ersatz für ein Erwerbseinkommen, welches für ausgeführte Leistungen gezahlt wird. Das Prinzip der Marktwirtschaft, in der nach Leistung bezahlt wird, bleibt bestehen. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Teil des Einkommens, welches jeder Mensch bedingungslos erhält. So setzt sich das Einkommen aller Bürger, nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, aus einem existenzsichernden Teil Grundeinkommen und einem weiteren Teil Erwerbseinkommen zusammen, soweit eine Erwerbsarbeit ausgeübt wird. Das bedingungslose Grundeinkommen ist im Gegensatz zum Mindestlohn an keine Leistungen gebunden.
Das Recht auf ein Grundeinkommen ergibt sich aus dem Recht auf das Leben und dem Recht auf Menschenwürde. Um Leben zu können, braucht jeder Mensch ein Einkommen, weil existenzielle Grundbedürfnisse befriedigt werden müssen. Auch heute werden große Summen für Sozialleistungen ausgegeben. Diese sind jedoch an menschenunwürdige Bedarfsprüfungen gebunden, welche hohe Kosten verursachen und Menschen häufig zu inakzeptablen Bedingungen zur Erwerbsarbeit zwingen. Ein Grundeinkommen gibt dem Menschen das Recht, "Nein" zu inakzeptablen Arbeitsbedingungen zu sagen.
Durch ein Grundeinkommen werden alle Arbeiten, die heute auch geleistet werden, wie alle sozialen und ehrenamtliche Tätigkeiten, ohne welche unser Gemeinwesen nicht existieren könnte, gemeinschaftlich und kulturell gewürdigt.
Vier Eckpunkte des Grundeinkommens
Mit dieser Grundhaltung unterstützt das Forum vier elementare Forderungen, welche auch vom Netzwerk Grundeinkommen formuliert wurden. Diese sind:
- Das bGE ist ein Bürgerrecht, also an Individuen und nicht an Haushalte gebunden.
- Es wird bedingungslos gezahlt, ist also an keine Gegenleistung gebunden, bedeutet also keinen Zwang zur Arbeit.
- Der Anspruch auf das bGE setzt keine Bedürftigkeitsprüfung voraus. Er existiert auch unabhängig von weiteren Einkommen aus anderen Quellen.
- Die Höhe des bGE muss existenzsichernd sein und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.














