Abschaffung der Hartz-IV Sanktionen (Mit- + Ausschnitt)

 

Der gesamte Mitschnitt der Verhandlung.

DIE LINKE und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag gestellt, den Sanktionsparagrafen 31 aus SGB II zu streichen. Dieser wurde am 6. Juni 2011 im Deutschen Bundestag verhandelt und kann in den Mitschnitten verfolgt werden.

In dieser Sitzung  kommen unterschiedlichste Positionen zu Wort und es wird durch Fragen und Antworten sichtbar, wie komplex die Auswirkungen dieses Sanktionsgesetzes sind.

  • Warum werden junge Menschen (u25) stärker sanktioniert als ältere. Sind junge Menschen weniger Bürger als ältere?
  • Wie wird die Existenzsicherung gewährleistet, welche laut Grundgesetz zu gewährleistet ist, wenn Sozialleistungen bis auf 0% gekürtzt werden können?
  • Sind Sanktionen überhaupt zeitgemäß?
  • Über die Wirkung von Sanktionen kann keine qualitative Aussage gemacht werden, weil es so gut wie keine Studien dazu gibt. Wird das Ziel einer Sanktion, eine Erwerbstätigkeit zu bewirken, überhaupt erreicht oder wirken Sanktionen kontraproduktiv?
  • Was können die Jobcenter an Stellenangeboten überhaupt bieten, passgenau zu den Bewerberprofilen und dem Aspekt des Bürgerrechts auf freie Berufswahl?
  • Sind für die Betroffenen die Folgen ihres Verhaltens im üblichen "Amtsdeutsch" überhaupt verständlich?
  • Besitzen die Mitarbeiter eine Diagnosekompetenz um psychosoziale Probleme von fehlender Motivation/Mitarbeit sicher unterscheiden zu können?
  • Eine Sanktion ist Scheitern einer Kommunikation. Nur auf wessen Seite, besonders im Wissen des massiven Qualitätsproblems der Mitarbeiter?

Die Befragung der Sachverständigen führte kaum zu neuen Überlegungen. Auch die schriftlichen Stellungnahmen enthielten keine überraschenden Wendungen.

Nach Zahlen der Süddeutschen Zeitung ermittelte die Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2010 insgesamt 829.000 Sanktionen ausgesprochen wurden. 14 Prozent mehr als 2009. Hauptgrund seien in der Hälfte aller Fälle Meldeversäumnisse gewesen. Die Weigerung, ein vom Jobcenter als zumutbar betrachtetes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, führte in 102.000 Fällen zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.

Ingo Korf, als Sachverständiger des DGB geladen, bemerkte, dass die Jobcenter nicht in der Lage seien, vernünftige Angebote zu machen und statt dessen mit Sanktionen drohen.
 

 


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