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Öffentliche Anhörung von Susanne Wiest im Petitionsausschuss

Aus einem Schreiben  des Petitionsauschussen des Deutschen Bundestages an Susanne Wiest, die Petitionsführerin, geht hervor, das Frau Wiest aller Wahrscheinlichkeit nach 8 Wochen vor der Sitzung des Petitionsausschusses erfahren wird, um an diesem als Petitionsführerin teilnehmen zu können. Dass es sich um eine öffentliche Anhörung mit Einladung der Petitionsführerin handelt, anders als im Kommentar vom 9.2.2010 erwähnt wurde, geht aus dem Schreiben des Petitionsausschusses hervor.

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