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Per Fax, Brief und Postkarte

Per Fax, Brief und Postkarte ist ein Mitzeichnen der Petition weiterhin möglich. So lange befindet sich die Petition in der parlamentarischen Prüfung.

 

Der Kontakt:

Telefon: 030 227 35257

Fax: 030/22736878

Adresse:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Vorlagen als PDF zum download

Faxvorlage

Postkartenvorlage

Was bedeutet parlamentarische Prüfung?
"Hiermit ist der Zeitraum ab dem Ende der Diskussions- und Mitzeichnungsphase bis zur Entscheidung durch den Deutschen Bundestag gemeint. In dieser Zeit werden z. B. Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt, um ein Petitum vernünftig bewerten zu können.
Bevor sich der Ausschuss als Ganzes mit einer Petition befasst, muss eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet werden, die von mindestens 2 Abgeordneten – den sogenannten Berichterstattern – „vorgeprüft“ wird.
Den Abschluss der parlamentarischen Prüfung bildet die Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages.
"
Quelle: FAQ Bundestag epetitionen.bundestag.de

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