BGE und relative Armut

14.02.2012

...Als Kritik an dem Modell “Sozialstaat 3.0″ wird oft das Argument hervorgebracht, dass der Betrag, den ein Alleinstehender nach diesem Modell erhalten würde unter der relativen Armutsgrenze von 820 € liegt, wie sie z.B. von der OECD definiert wird.

Das ist zwar so weit richtig, doch werden dabei, in meinen Augen Äpfel mit Birnen verglichen. Denn die relative Armutsgrenze richtet sich nach dem Nettoäquivalenzeinkommen und nicht nach dem realen Nettoeinkommen eines Menschen. Während ein Grundeinkommen ein reales Nettoeinkommen und nicht ein Nettoäquivalenzeinkommen (bzw. relativ Einkommen) garantiert.

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Was ist das Nettoäquivalenzeinkommen?

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Bsp.: Eine fünfköpfige Familie – mit zwei Erwachsene und drei Kindern im Alter von 6, 8 und 15 Jahren – hat ein Nettoeinkommen von 5000 €. Nach der OECD-Skala beträgt die Summe der Gewichtungsfaktoren der Haushaltsmitglieder 2,6 (1+0,5+0,5+0,3+0,3). Womit jedes Mitglied dieses Haushalts ein Nettoäquivalenzeinkommen von 5000 EUR / 2,6 = 1923 EUR hat.

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Diese Beispiele zeigen deutlich, dass in einem Steuer- und Sozialsystem welches ein Grundeinkommen beinhaltet das garantierte Nettoäquivalenzeinkommen höher ist, je mehr Menschen einem Haushalt angehören.

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Der große Unterschied ist der, dass die relative Armutsgrenze sich am gewichteten Haushaltseinkommen und nicht am realen Einkommen pro Mensch orientiert, ein Grundeinkommen aber real pro Mensch ausgezahlt wird. Dies wird immer zur Folge heben, dass Menschen in größeren Haushalten ein höheres relativ Einkommen (bzw. ein höheres Nettoäquivalenzeinkommen) haben, als Menschen die in kleinen Haushalten leben; wenn das jeweilige Haushaltseinkommen ausschließlich aus den Grundeinkommen der Haushaltsmitglieder besteht.

Wenn man allen Menschen das gleiche relativ Einkommen (bzw. das gleiche Nettoäquivalenzeinkommen) garantieren möchte, ist dies mit einem Grundeinkommen pro Mensch nicht zu realisieren; dies wäre nur mit einem gewichteten Grundeinkommen pro Haushalt zu realisieren, was dann allerdings einer Überprüfung der Haushalte bedarf.

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  •     Ein Grundeinkommen pro Mensch bedeutet ein niedriges Nettoäquivalenzeinkommen für Singles; die Lösung wäre ein gewichtetes Grundeinkommen pro Haushalt.
  •     Ein Grundeinkommen pro Haushalt bedarf der Überprüfung der Haushalte; die Lösung wäre ein festes Grundeinkommen pro Mensch.

Entweder man will für alle Menschen ein gleiches garantiertes Nettoeinkommen (Grundeinkommen) und nimmt dafür ein niedriges Nettoäquivalenzeinkommen für Singles in kauf. Oder man will für alle Menschen ein gleiches garantiertes Nettoäquivalenzeinkommen und nimmt dafür die Überprüfung der Haushalte in kauf. Für eins von beidem muss man sich entscheiden, denn beides zusammen ist nicht realisierbar, da es sich widerspricht.

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