Sieben Schritte zur Mitzeichnung einer online Petition - Anleitung und Voraussetzungen

 online Petition - Anleitung und Voraussetzungen

Nicht jeder  Bürger kennt die Möglichkeiten von Petitionen und noch weniger die einfachste Möglichkeit, Petitionen über die Webseite des Deutschen Bundestages einzureichen oder mitzuzeichnen. Und die wenigsten werden sich besonders über die rechtlichen Voraussetzungen in klaren sein, welche erfüllt sein müssen, um eine Petition einzureichen oder mitzeichnen zu können. Es gibt fast keine Voraussetzungen.

Auch z.B. Schüler erfüllen diese: Der Petent muss nur in der Lage sein, sein Anliegen verständlich zu äußern. Schüler aller Schulen: Wollt Ihr Schulen die Euch  auf das Erwerbsleben vorbereiten oder auf Eurer Leben? In welcher Welt wollt Ihr leben?

 

Voraussetzungen

Rechtliche Voraussetungen

  • Möglich ist das Einreichen oder Mitzeichnen von Petitionen allen Personen, unabhängig von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Geschäftsfähigkeit.
  • Das Alter spielt keine Rolle. Der Petent muss nur in der Lage sein, sein Anliegen verständlich zu äußern.

Technische Voraussetzngen

  • E-Mailadresse
  • Computer mit Internetzugang

Die sieben Schritte

Auszug aus den Grundsätzen des Petitionsausschusses

"3.    Petenten

(1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.

(2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern.     Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig."

Weiteres Infos zu den Grundsätzen des Petitionsausschusses


Mitteilungen

Bundestagsserver erneut überlastet

Einen Tag vor Ablauf der, bereits wegen technischen Störungen verlängerten, Mitzeichnungsfrist (17.2.09) ist die Webseite des Deutschen Bundestages epetitionen.bundestag.de erneut nicht  oder nur schwer erreichbar.

Die Seitenladezeit der Webseite für online Petitionen des Deutschen Bundestages epetitionen.bundestag.de betrug am Nachmittag und Abend des 16.2.09 immer wieder mal mehrere Minuten, so dass z.B. der Internet Explorer mit folgender Fehlermeldung reagierte und ein Mitzeichnen nur nach langem Warten oder gar nicht möglich war:



Albert Krenz aus Erlangen schickte uns eine Kopie seiner E-Mail welche er nach erfolglosen Versuchen, die Petition zum Grundeinkommen mitzuzeichnen, an den Petitiosausschuss sandte:

"Herr Gesendet: Montag, 16. Februar 2009 21:21
An: 'post [dot] petatbundestag [dot] de'
Betreff: Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich, wie Sie durch unzureichende technische Voraussetzungen es schaffen, die Meinung der Bevölkerung zu manipulieren.

Ich habe schon mehrere Stunden versucht, mich bei Ihrer Seite https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pe... zu registrieren und danach für petition=1422 abzustimmen.

Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich (und zwar nicht nur vorübergehend, sondern andauernd), sich zu registrieren und somit die Mitzeichnung vorzunehmen. Wenn die Zeichnungsfrist abgelaufen ist, wird alles wieder wunderbar funktionieren.

Dies würde ich als Manipulation eines Ergebnisses bezeichnen. Ich bitte Sie um Aufklärung des Sachverhalts.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Kerz
"

 

Sollte auch Sie Probleme bei der Mitzeichnung von Online Petitonen haben können Sie sich mit folgenden Kontaktdaten an den Petitionsausschuss wenden:

 

E-Mailadresse 1: post [dot] petatbundestag [dot] de
E-Mailadresse 2: vorzimmer [dot] petaatbundestag [dot] de ( vorzimmer [dot] petaatbundestag [dot] de)

Telefon: 030 227 35257

Fax: 030/22736878

postalisch:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

 

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