Das bedingungslose Existenzminimum

Existenzminimum

Ein Kommentar von Torsten Büscher

Jeder der sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt, hat sicherlich auch schon 1000 Gründe gehört, warum das alles nicht machbar ist und warum es nicht geht. Na gut, versuchen wir uns diesem Thema doch mal von einer anderen Seite zu nähern, um Konsens zu schaffen. Es gibt in Deutschland den Begriff des Existenzminimums.


Betrachten wir als erstes das schuldrechtliche Existenzminimum. Es ist schon recht interessant, sowohl gesellschaftlich als auch politisch herrscht also Konsens darüber, dass ein Mensch ein gewisses Minimum braucht um überhaupt existieren zu können. Wenn jemand also Schulden hat darf man ihm nicht alles wegnehmen, sondern gewährt ihm eine bestimmte Menge an Geld um seine Grundbedürfnisse zu decken. Laut Wikipedia liegt dieses schuldrechtliche Existenzminimum bei etwa 990 Euro.

Es gibt auch ein steuerrechtliches Existenzminimum. Unterhalb einer gewissen Grenze werden dem Menschen keine Steuern abgezogen. Steuern werden also erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe fällig. Es herrscht also Konsens darüber, dass man Menschen auch einen gewissen bedingungslosen finanziellen Spielraum lässt.

Im Wikipedia Artikel zum Existenzminimum erfährt man auch von einem soziokulturellen Existenzminimum. Gehen wir davon aus, dass es sich hierbei etwa auch um den ALG II Regelsatz handelt, dann sprechen wir über 359 Euro. Zum schuldrechtlichen Existenzminimum besteht eine Differenz von 631 Euro.

Wenn wir uns als Gesellschaft bereits über den Begriff des Existenzminimums einig sind und wir es im schuldrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich bereits bedingungslos gewähren, warum gewähren wir dieses bedingungslose Existenzminimum dann nicht auch Erwerbslosen Menschen? Warum ist es in der Hartz IV Gesetzgebung tatsächlich möglich, einen Leistungsempfänger bis auf 100% der sozialen Transferleistungen herunter zu sanktionieren?

Torsten Büscher

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Grundeinkommen

Hallo und guten Tag,

den hier beschriebenen Luxus eines Grundeinkommens kenne ich als freiberufliche Hebamme nicht (mal ansatzweise). Wenn Sie es genau wissen wollen, können Sie unsere Lebens- und Arbeitsrealitäten auf der Webseite www.Hebammenpolitik.com einsehen. Für Hebammen gab es in den 50- Jahren ein Grundeinkommen, weil sie sonst tatsächlich verhungert wären. Momentan sind wir wieder soweit, aber ein Problembewustsein oder Diskussion über einen Grundeinkommensbeschluss von Regierungsseite ist nicht vorhanden. So werden Sie bald mehr deutsche Hebammen im fernen Ausland antreffen, als hierzulande. Jede Hebamme, die etwas auf sich hält und Ihren Beruf ausüben will, muss gezwungenermaßen fliehen, weil die Berufsausübung in diesem Land, genau betrachtet in ganz Europa, unmöglich gemacht wird.

herzliche Grüße

Berolina

Wieso fliehen?

Hallo Berolina,

du könntest dich auch für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen einsetzen. Was hälst du davon?

Der Grund, warum wir bis heute kein Bedingungsloses Grundeinkommen haben, liegt nicht an den "... 1000 Gründen, warum das alles nicht machbar ist und warum es nicht geht.", sondern an den Menschen die es dringend bräuchten. Sie rühren sich nicht. Wir alle müssen uns j e t z t organisieren und es umsetzen. ;-)

Mit Grüßen
Thomas

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